Wie bekomme ich meine Panels an den Balkon?

Viel wurde hier geschrieben zum Warum, dem Wieso und über das Thema „Lohnt sich das alles?“ …
Ist dann die Entscheidung gefallen und die Bereitschaft da, sich ein paar Solarpaneele an den Balkon zu hängen oder auf die Terrasse zu stellen, kommt schnell die Frage:

Wer baut mir das auf ?

und

Wie befestige ich das sicher?

Wer baut mir mein Balkonkraftwerk auf?

Die Panels wiegen ca. 21-23 kg – pro Stück! Das klingt für einen kräftigen Mann nicht viel, doch sie auch sicher und windfest an die Außenseite eines Balkons zu befestigen, vielleicht sogar im 4. oder 12. Stockwerk einer Hochhaus-Wohnanlage, ist nicht ganz ohne. Hier gilt es einiges zu beachten, sonst kann manches schiefgehen (oder gar herabfallen).

Hausbesitzer haben es hier natürlich am leichtesten: der/die Architekt:in der/die das Haus geplant hat, sollte die Frage nach einem guten Standort und einer sicheren Montage und der besten Ausrichtung schnell beantworten können. Ist das nicht der Fall, dann hilft eine Recherche im Netz (siehe hinterlegte Links). Und auch, was die Statik des Balkons betrifft, ob die Windlast das Geländer auf Dauer nicht aus der Verankerung reißt und welche Baufirma oder ehrenamtliche Unterstützergruppe vor Ort das installieren kann.

Mieter in einer Wohnanlage (Eigentümergemeinschaft) haben die zusätzliche Herausforderung, sich die Anbringung auf der Eigentümerversammlung genehmigen zu lassen. Hier hilft es, sich vor Ort von einer Bürgerenergiegenossenschaft oder der Verbraucherzentrale beraten zu lassen.

Die Wohnungsgesellschaft / den Vermieter

Als Mieter musste man sich früher die Einwilligung des Vermieters einholen, da das Anbringen eine bauliche Veränderung war (Stand vor Solarpaket 2024). Inzwischen ist es so, dass der Vermieter die Anbringung nur aus schwerwiegenden Gründen ablehnen darf. Ansonsten muss er die Anbringung dulden (siehe Bericht über Gerichtsentscheid), sofern die Montage fachgerecht, sicher und leicht rückbaubar realisiert wurde. Auch ist eine Haftpflichtversicherung die evtl. Sach- oder Personenschäden durch die PV-Anlage abdeckt, dringend angeraten bzw. manchmal auch verpflichtend. Dies ist auch sinnvoll, denn Personenschäden können schnell in die Millionen gehen!

Eigenheimbesitzer

Ist man selbst Besitzer eines Eigenheims, dann braucht es zwar keine Genehmigung (solange es nur ein Balkonkraftwerk ist) gibt es weniger zu beachten und trotzdem kann es nicht schaden, mit den Nachbarn zu reden und ihnen die Panels nicht direkt vor die Nase zu stellen. Vor allem eine Montage innerhalb der Mindestabstandsgrenze zum Nachbarn bedarf dann doch einer (meist formlosen) Anzeige beim Bauaufsichtsamt um bei möglichen Streitigkeiten mit den Nachbarn auf der Sicheren Seite zu sein.

Aufständerung

Eine Befestigung auf ebener (Dach-)Terrasse oder dem flachen Garagendach scheint oft am einfachsten, hat jedoch auch seine Tücken. Ist die Terrasse von Blumenkübeln oder einer Hecke umgeben oder sind Obstbäume oder Gartenlaube in der Nähe, so werden diese, vor allem in der dunkleren Jahreshälfte, sehr schnell zum Schattenspender und mindern den Ertrag der PV-Anlage erheblich.

Hier gilt es, Nutzen und Kosten abzuwägen, denn ein paar Euro an einer Befestigung in unverschatteter Höhe eingespart ist sicherlich Sparen am falschen Ende. Eine wenn auch nur kleine Verschattung eines Panels mindert die Leistung ganz erheblich, da die Zellen eines Solarpanels alle in Reihe geschaltet sind. Das gesamte Panel bringt dann nur so viel Leistung, wie der am schlechtesten beschienene Teil; ähnlich einer Fahrradkette, die nur so viel aufhält wie das schwächste Glied. Es geht zwar beim Panel nichts kaputt, aber der Ertrag ist dann so gering, dass es sich nicht wirklich rechnet.

Eine weitere Herausforderung ist die windstabile Befestigung. Ein kräftiger Windstoß der direkt unter ein 2qm großes Panel greift, kann dieses anheben oder gar umwerfen. Deshalb ist eine solide Verankerung am Boden sinnvoll und diese muss gegen verwittern (Rost, Fäulnis) und mechanische Belastung (Abrieb, Verwindungen, Abbrechen) geschützt sein. Edelstahl oder Aluminium sind hier die bevorzugten Materialien, Holz und Kunststoff scheiden definitiv aus.

Auch ist bei Flachdächern (Garage/Carport) oder Gartenlauben oft eine Teerpappe als Dach vorhanden. Diese sollte möglichst nicht durchbohrt werden, da die eindringende Feuchte schnell zur Verwitterung und damit auch zur Instabilität des Daches führt. Eine gute Alu-Konstruktion mit 2-3 schweren Gehwegplatten (4-5cm Dicke) ist hier ausreichend. Eine Bautenschutzmatte unter jeder Aufständerung verhindert den mechanischen Verschleiß der Teerpappe. Bei Bedarf kann die Bautenschutzmatte (12cm breite Streifen genügen) auch alle paar Jahre ausgetauscht werden.

Wichtig ist, dass der Untergrund das Gesamtgewicht (Panel, Aufständerung, Gehwegplatten) auch tragen kann. Hier kommen bei 4 Panels schnell mal 300-400kg zusammen!

Aufhängen am Balkon

Ein Balkongeländer, für das ein PV-Panel zu schwer erscheint, sollte umgehend dem Bauaufsichtsamt bzw. dem Vermieter gemeldet werden, bzw. repariert! Das Geländer muss einen Erwachsenen mit 120kg Körpergewicht der sich mit Wucht gegen das Geländer wirft aushalten. Da machen die 25kg Solarpanel auch keinen Unterschied mehr. Wenn doch, dann ist das auch ohne Solarpanel gefährlich!

Wichtig ist, dass die Panels mit max. 20º Neigung angebracht werden, da sie ansonsten als Glasüberdachung gelten, sofern darunter Publikumsverkehr stattfinden kann (also ein öffentlicher Gehweg, eine frei zugängliche Grünfläche oder andere begehbare Gebäudeteile. Auch zu beachten ist, dass die Größe eines Panels 2 Quadratmeter nicht überschreiten darf. Damit ist (Stand 2025) die Leistung pro Panel auf ca. 450Wp begrenzt. Panels mit über 500W Spitzenleistung sind größer und dürfen weder am Balkon, noch an der Hauswand aufgehängt werden – auch nicht senkrecht.

Die Gesamtleistung von 2000Wp darf nicht überschritten werden, wobei der angeschlossene Wechselrichter nicht mehr als 800W in die hauseigene Steckdose abgeben darf. Ist die Leistung des Wechselrichters größer, kann dieser dauerhaft gedrosselt werden. Findet eine Drosselung nicht statt, ist es kein Balkonkraftwerk und muss anders angeschlossen und auch durch einen Elektrofachmann angemeldet und beim Netzbetreiber beantragt werden.

Große Wohnanlagen / Hochhäuser

Bei Gebäuden mit einer Gesamthöhe von mehr als 22 Meter (Traufhöhe) gelten besondere Regeln die hier näher beschrieben werden. Wichtigste Einschränkungen sind hierbei, dass die Brandschutzauflagen vorschreiben, dass nur Glas/Glas-Module verwendet werden dürfen und auch eine senkrechte Montage der Module (bereits im Erdgeschoss) erfolgen muss. Außerdem ist davon auszugehen, dass eine Baugenehmigung eingeholt werden muss, was jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann. Hier bitte auf die Gebäudeverwaltung / Hausbesitzer zugehen und dies zuvor abklären.

Anschluss

Der Anschluss an den Wechselstromkreis (230V Wechselspannung) kann über eine handelsübliche Steckdose erfolgen, die jedoch für den Außenbereich zugelassen sein muss. Es empfiehlt sich jedoch, die Steckdose durch eine spezielle „Wieland Steckdose“ zu ersetzen. Dies hat 2 Gründe:

  • einerseits soll dadurch verhindert werden, dass das Kabel einfach abgezogen wird und durch z.B. eine Mehrfachsteckdose ersetzt wird. Das ist unzulässig und gefährlich, da nun die Absicherung durch die vorhandene Sicherung im Verteilerkasten nicht mehr ausreicht
  • andererseits soll durch die besondere Bauform des Wieland-Steckers ein erhöhter Berührungsschutz und eine Absicherung gegen eindringende Feuchte erreicht werde
  • zusätzlich kann der Wieland-Stecker nur in einer Position eingesteckt werden (vertauschungs-sicher), so dass Phase und Nullleiter der Beschaltung der Steckdose entsprechen. (Ein Schuko-Stecker kann ja in 2 verschiedene Richtungen eingesteckt werden. Das ist nicht weiter schlimm, doch kann es bei Fehlern im Wechselrichter leichter zu elektrischen Störungen kommen
  • und nicht zuletzt verhindert die Wieland-Steckdose, dass überhaupt etwas anderes als der Wechselrichter des Balkonkraftwerks an diese Dose angeschlossen wird. Wer experimentierfreudige Kinder daheim hat, wird dies früher oder später zu schätzen wissen.

Anmeldung im Marktstammdatenregister ist Pflicht

Und die Anmeldung ist auch für den Laien schnell erledigt. Sinn und Zweck der Registrierung ist nicht nur, dass die Bundesregierung gerne weiß, wieviel Solarenergie in Deutschland denn schon in der Steckdose landet.

Vor allem der örtliche Netzbetreiber (i.d.R. die Stadtwerke) wird nach dem Eintrag im Marktstammdatenregister automatisch über die Inbetriebnahme des Solarkraftwerks informiert. Dies ist zum einen wichtig, damit dieser einschätzen kann, wieviel Energie ins lokale Netz eingespeist wird und damit eine bessere Vorhersage machen kann, welche Last zu welcher Tages-(und Nacht-)Zeit vor allem bei viel Sonne am Netz hängt und die Netzspannung stabil zu halten: Kleinvieh macht eben auch Mist.

Weiterhin sind in vielen Gebäuden noch immer die alten Ferraris-Zähler (zu erkennen an der waagerecht laufenden sich drehenden Scheibe mit roter Markierung) befinden. Diese haben in der Regel keine Rücklaufsperre. Das ist nicht schlimm, sondern, ganz im Gegenteil, für den Betreiber eines BKW von Vorteil, da der eingespeiste Strom den Zähler rückwärts drehen lässt. Damit wird aber nicht nur der zuvor verbrauchte Strom wieder ‚getilgt‘, sondern es geht auch die Netzdurchleitungsgebühr und andere Aufschläge auf den Netto-Strompreis verloren. Schön für den Endkunden, ärgerlich für den Netzbetreiber.

Zum Wechsel des Zählers ist der Netzbetreiber verpflichtet und solange er nur einen (digitalen) Zweirichtungszähler installiert, darf dieser Austausch den Endkunden auch nichts kosten. Wird stattdessen jedoch ein Smart-Meter eingebaut (diese erkennt man daran, dass es zusätzlich ins eigene (W)LAN eingebunden wird und von außen auslesbar ist. Damit wird nicht der Bürger überwacht (die Daten werden nämlich anonymisiert), sondern es wird erreicht, dass der Kunde nun auch einen sog. dynamiaschen Stromtarif wählen kann und so den günstigen Nachtstrom zu nutzen (oder mittags im Sommer bei negativen Strompreisen sogar noch am Stromverbrauchen zu verdienen) um z.B. einen vorhandenen Akku oder das e-Auto zu laden.

Monitoring

Um die Auswirkungen des eigenen Balkonkraftwerks nicht erst im Folgejahr auf der Stromabrechnung zu sehen und auch, um die Leistung beurteilen und gezielt ausnutzen zu können und nicht zuletzt auch um das Funktionieren der Anlage oder einen Ausfall zeitnah entdecken zu können, sollte auch in einfaches Balkonkraftwerk durch ein Monitoring überwacht werden. Und die Freude daran, heute wieder soundsoviel kWh ins Netz geschoben zu haben (auch, wenn es keine Vergütung dafür gibt), rechtfertigt es, sich eine irgendwie geartete Messeinrichtung anzuschaffen.

Diese Messeinrichtung kann entweder bereits im Microwechselrichter eingebaut sein (meistens hat dieser eine kleine Antenne die entweder mit einer sog. DTU (Data-Transfer-Unit) oder direkt mit dem WLAN verbunden werden kann.

Hat man einen Wechselrichter, der mehr als die zugelassenen 800 Watt leisten kann (z.B. ein Modell der Hoymiles-HMS-Serie mit 1600,1800 oder 2000W), dann ist es sowieso erforderlich, zum Einstellen der Drosselung auf 800 Watt mit dem Gerät zu kommunizeren und dieses entsprechend zu konfigurieren. Es gibt Hersteller/Händler, die dies bereits anbieten, doch oft ist es notwendig, dies selbst vorzunehmen. Da es hierzu genügend Anleitungen im Internet gibt, sei hiermit auf diese verwiesen.

Wichtig ist noch, dass das 230V-Kabel nicht eine einfache Leitung für den Innenbereich sein sollte, denn diese Kabel sind dem UV-Licht der Sonne ausgesetzt und werden dadurch porös und gefährlich. Weiterhin sollte das Kabel vor jedweder mechanischen Belastung geschützt werden, wie z.B. Darauftreten oder leichte aber permanente Bewegungen, z.B. weil es irgendwo durchhängt und an Teilen des Balkons scheuert. Dies kann auf Dauer zur Beschädigung und bei Berühren zum Stromschlag führen, bzw. wenn der Balkon feucht wird auch zum Kurzschluss.